Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anschrift: Bannenberg GmbH
Arbeitsschutz

Industriestraße 2
83395 Freilassing
Kontaktdaten:

Tel: 08654/7787331
Fax. 08654/7787332
E-Mail: verkauf@arbeitsschutz-bannenberg.de

Handelsregister HRB 18345
Amtsgericht Amtsgericht Traunstein

UID-NR.: DE814981126

Steuer-Nr.: 163/122/10456
Geschäftsführer Herr Peter Bannenberg

1.Geltungsbereich
1.1 
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Bannenberg GmbH und unseren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Bannenberg GmbH nicht an, es sei denn, der Verwender hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2 Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
 

2. Angebot
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
2.3 Alle Preise müssen aus unserem Hause schriftlich bestätigt werden; mündliche Zusagen unseres Hause erhalten so erst nach schriftlicher Bestätigung ihre rechtsverbindliche Gültigkeit.
 

3. Preise
3.1 Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen und beinhalten keine Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen..
 

4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und /oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde eine Nachfrist von mindestens einem Monat gesetzt hat.


5.Widerrufsrecht
5.1 Ist der Käufer Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, steht ihm bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf kann in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige

Absendung an:
Bannenberg GmbH
Arbeitsschutz
Industriestraße 2
83395 Freilassing
E.mail: verkauf@arbeitsschutz-bannenberg.at

Gefahr und Kosten des Rücktransports gehen zu Lasten des Käufers.
 

5.2 Bei Ausübung dieses Widerrufsrechts sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Käufer trägt die Rücksendekosten, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht, oder wenn er bei einem höheren Bestellwert zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilleistung erbracht hat. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch Bannenberg GmbH
vom Käufer zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen, wie sie im Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Kann die Ware ganz oder teilweise nicht mehr zurückgewährt werden, muss der Käufer insoweit Wertersatz leisten. Der Käufer kann die Ersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert beeinträchtigt.
5.3 Der Käufer kommt mit der Pflicht zur Erstattung von Zahlungen ohne Transportkosten  und Mahnung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erklärung des Widerruf bzw. der Rücksendung leistet; Bannenberg GmbH
kommt mit der Pflicht zur Erstattung von Zahlungen ohneTransportkosten und Mahnung spätestens in Verzug, wenn Bannenberg GmbH nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Erklärung des Widerruf bzw. der Rücksendung leistet.
5.4 Das Widerrufsrecht besteht, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundespezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. nach Kundenwünschen bestickte oder bedruckte Kleidung, geänderte Kleidung).
 

6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Bei berechtigten Mängelrügen ist der Verkäufer, unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
6.2 Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.3 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
6.4 Der Verkäufer haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
6.5 Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
6.6 Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß § 3 Abs. 3 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 

7. Zahlung
7.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort zu begleichen. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
7.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
7.3 Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, zu berechnen.
7.4 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
7.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

Bankverbindung:

 

Sparkasse Berchtesgadener Land Freilassing
Kto-Nr. 20175063 , BLZ 71050000
IBAN: DE12 7105 0000 0020 1750 63,
BIC: BYLA DE M1 BGL

 

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Der Verkäufer behält sich aus allen von Ihm gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer sämtliche auch künftige Forderungen aus der Geschäftsverbindung gezahlt hat. Werden Lieferungen auf laufende Rechnungen ausgeführt, so dient der Eigentumsvorbehalt als Sicherung des Saldos.
8.2 Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt.; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme bzw Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt des Verkäufers.
8.3 Eine Verpfändung oder Sicherheitsübertragung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Käufer nicht gestattet, solange er nicht seine ganzen Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer getilgt hat. Der Käufer ist weiterhin verpflichtet, dem Verkäufer von einer Pfändung, Insolvenzeröffnung oder sonstigen rechtserheblichen Ereignissen, welche die Rechte der Verkäufers beeinträchtigen können, unverzüglich Anzeige zu erstatten. Bei Zahlungseinstellung ist die Ware ohne besondere Aufforderung auszusondern und zur Verfügung des Verkäufers zu halten.
 

9. Sonderanfertigungen
9.1 Wir behalten uns das Recht einer Mehr-oder Minderlieferung der Stück oder Gewichtsmengen bis zu 15% vor bei Lieferung von – Modellen des gültigen Lieferprogramms in einer gegenüber Katalog bzw Preisliste abweichenden Ausführung. – nicht mehr zum Lieferprogramm gehörenden Modellen, soweit noch die Möglichkeit zur Fertigung besteht. – Artikeln mit Anfertigung nach besonderem Muster oder Zeichnung
9.2 Eine Rückgabe zur Gutschrift ist bei gesondert gefertigten Modellen nach 9.1 nicht möglich.
 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort ist Traunstein
10.2 Im Verkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Traunstein als Gerichtsstand vereinbart.
10.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.
Stand 01.06.2008

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